Hilfe & Beratung
Arbeitslosenberatung
Arbeitslosenberatung
- Wir beraten Sie kostenlos. Unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie Ihren eigenen Weg und eigene Lösungsmöglichkeiten finden.
- Wir helfen Ihnen, in schwierigen Zeiten den Überblick zu behalten.
Wir beraten:
- bei Arbeitslosigkeit und drohender Arbeitslosigkeit
- bei allen Fragen zur Berufstätigkeit und Arbeit
und informieren über
- gesetzliche Ansprüche und Sozialleistungen
- Fördermöglichkeiten zur Weiterbildung / Umschulung
- Allgemeine soziale Hilfsangebote
Wir unterstützen:
- beim Stellen von Anträgen
- bei Bewerbungen
- im Umgang mit Behörden
- beim Durchsetzen von Ansprüchen
Ratgeber & Arbeitshilfen
Existenzsicherung
- Wohnungssicherung
- Energiesicherung
- Kontopfändung / P-Konto
- Recht auf ein Girokonto
- Einkommenspfändung
- Sachpfändung
- Verbraucherinsolvenzverfahren
Diese Informationen gibt es auch auf Arabisch, Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch, Spanisch und Türkisch.
P-Konto-Informationen
Allgemeine Informationen zum Kontopfändungsschutz finden Sie hier.
Wichtiges in Kürze:
- Jeder hat einen Anspruch darauf, dass sein Konto in ein P-Konto umgewandelt wird.
- Wird das P-Konto gepfändet, so erhält der Kontoinhaber automatischen Pfändungsschutz in Höhe eines Grundfreibetrages von derzeit 1028,89 EUR je Kalendermonat. Die Inanspruchnahme des Pfändungsfreibetrages auf dem P-Konto setzt ein entsprechendes Guthaben voraus.
Der automatisch bestehende Grundfreibetrag kann sich je nach Lebenssituation des Kontoinhabers (Pfändungsschuldners) erhöhen. Dazu benötigt der Kontoinhaber eine Bescheinigung, welche Arbeitgeber, Sozialleistungsträger, Familienkassen, Rechtsanwälte, Schuldnerberatungsstellen ausstellen. Man kann auch bei der Vollstreckungsstelle des Amtsgerichtes einen Beschluss auf Erhöhung des Grundfreibetrages stellen. - Sollte der Bank eine Kontopfändung zugestellt werden, kann nun beim Vollstreckungsgericht die Aufhebung der Pfändung für 12 Monate beantragt werden, wenn man nachweisen kann, dass sich in diesem Zeitraum die Lebensumstände voraussichtlich nicht verändern werden.
- Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).
Haushaltsplan – Muster
Wenn Sie für sich einen Haushaltsplan erstellen möchten, haben wir hier ein Musterhaushaltsplan vorbereitet.
Sie können ihn sich als Excel-Datei herunterladen und selbst bearbeiten
oder als PDF-Datei herunterladen und ausdrucken.
Öffentliche Insolvenzbekanntmachungen
Auf der Seite Insolvenzbekanntmachungen.de können Sie Informationen über Insolvenzverfahren in unserem Landkreis bekommen.
Gehen Sie bitte wie folgt vor:
1. Wählen Sie die Detailsuche aus
2. Wählen Die als Bundesland Bayern aus
3. Wählen Sie als Gericht Ansbach aus
4. Tragen Sie entweder einen Namen und/oder einen Ort ein
5. Drücken Sie nun Suche starten
Nun werden je nach Eingabe alle Fälle mit dem Namen oder alle Fälle eines Ortes im Gerichtsbezirk aufgelistet. Sie können jetzt alle, den Fall betreffenden Schriftstücke des Gerichtes lesen oder ausdrucken.
Musterbriefe
Seit dem 01.04.2010 gilt das neue Bundesdatenschutzgesetz. Es hat nun jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Wir haben diverse Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien zum Download für Sie bereitgestellt.
Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit – Musterbrief
Bei einer drohenden oder schon eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist es sinnvoll den Gläubiger über seine Situation zu informieren.
Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Situation (Bescheid, Bestätigung o. ä.) wegzuschicken.
Ein Musterschreiben wie eine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Unverhältnismäßige Stromsperre abwenden – Musterbrief
Eine drohende Liefersperre können Sie verhindern, indem zahlen bzw. ein Stundungs- und Ratenzahlungsarrangement treffen oder ggf.· auf die „Unverhältnismäßigkeit“ der Liefersperre hinweisen und die Gründe dafür nachweisen und · Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass Sie zeitnah den gesamten Rückstand ausgleichen können, wobei insbesondere auch die Übernahme der Energieschulden durch Dritte/Sozialleistungsträger in Frage kommt.
Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einer Stellungnahme einer Beratungsstelle zusammen wegzuschicken.
Ein Musterschreiben wie eine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Musterschreiben zur Rückforderung des zusätzlichen Entgeltes für ein Pfändungsschutzkonto
Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).
Ein Musterschreiben wie Sie die Gebühren wieder zurück fordern, finden Sie hier.
Antrag auf Geltendmachung eines Bedarfs als Härtefall (SGBII) – Musterbrief
Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass mit der Regelleistung praktisch alle Bedarfe , die sich aus unterschiedlichen Lebenslagen ergeben, pauschal abgegolten sein sollen. Daneben gibt es bisher schon die in § 21 SGB II geregelten Mehrbedarfe. Verfassungswidrig ist jedoch, dass der Gesetzgeber auch für atypische, unabweisbare Ausgaben eines besonderen Bedarfs zu wenige Ausnahmen vorsieht. Zusätzliche Leistungen sind dann anzuerkennen, wenn es sich um unabweisbare, laufende und nicht nur einmalige und besondere (atypische) Bedarfe handelt.
Beispiele
- Bildungsausgaben für Kinder
- Ausüben des Umgangsrechts mit Kindern (Fahrtkosten)
- Hilfebedürftige, mit einer privaten Krankenversicherung
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für chronisch Kranke
- Kosten einer Haushaltshilfe für Rollstuhlfahre
Ein Musterschreiben wie ein Bedarf als Härtefall beantragt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Kontakt
Arbeitslosenberatung
Arbeitslosenberatung in Weißenburg
Markus Willms
Schulhausstraße 4
91781 Weißenburg
Telefon: 09141 8600 – 300
Fax: 09141 8600 – 309
E-Mail: arbeitslosenberatung@diakonie-sf.de
Termine nur nach Vereinbarung
Telefonische Sprechstunde:
Dienstag: 13:00 – 14:00 Uhr
Offene Sprechstunde ohne Terminvereinbarung:
Mittwoch: 09:00 – 12:00 Uhr