Hilfe & Beratung
Mutter-, Vater-Kind-Kuren Roth & Schwabach
Wir sind Menschen an Ihrer Seite und vermitteln
- Mutter- / Vater-Kind-Kuren
- Mutterkuren / Vaterkuren
- Kuren für pflegende Angehörige
Wenn es Zeit für eine Auszeit ist, Kuren helfen.
Kindererziehung, für die Familie da sein, den Haushalt managen und/ oder einen Angehörigen pflegen, das ist immer noch der Alltag vieler Mütter. Dazu kommen beruflicher Stress, Geldsorgen oder Probleme in der Partnerschaft. Dies betrifft häufig auch Väter. Wenn diese Belastungen zum Dauerstress werden und die Kraftreserven aufgebraucht sind, treten nicht selten gesundheitliche Probleme auf.
Wenn „alles“ zu viel wird, braucht es eine wirksame Unterstützung. Eine Kur kann helfen, Kraft zu schöpfen um den Anforderungen des Alltags wieder nachkommen zu können.
Ihr Weg zur Kur:
Beim Hausarzt
- Attest 64 nach § 24/41 SGB V, Mutter- / Vater-Kind Kuren, Begleitkinder (1-12 Jahre)
- Attest vom Kinderarzt bei eigener Indikation des Kindes (eigene Anwendungen fürs Kind)
- Bei Pflegenden Angehörigen Attest nach § 23 SGB
Bei der Krankenkasse
- Anrufen und Antragsunterlagen beantragen, evtl. Infos über „eigene Beleghäuser“ („Wunsch und Wahlrecht der Klinik liegt bei Eltern“)
Beim Müttergenesungswerk
- Homepage muettergenesungswerk.de über Häuser und Einrichtungen informieren
Unterlagen zusammenstellen:
- Antrag, Attest, Selbstauskunftsbogen an Krankenkasse schicken
Anruf bei Kurhaus:
- Platzreservierung
Info an Krankenkasse:
- Durchführendes Kurhaus und Kurtermin
Kontakt
Kur & Erholung
In der Beratungsstelle Schwabach gibt es ab 2026 aus personellen Gründen keine Kurberatung mehr.
Bitte orientieren Sie sich auf der Homepage des Müttergenesungswerkes.