Hilfe & Beratung
Schuldner- und Insolvenzberatung
Schuldner- und Insolvenzberatung für Bürger*innen in den Landkreisen Ansbach und Weißenburg-Gunzenhausen
- Wir beraten Sie kostenlos. Unabhängig von Alter, Konfession und Nationalität.
- Wir unterliegen der Schweigepflicht.
- Wir unterstützen Sie mit unserer Fachkenntnis und Erfahrung, damit Sie Ihren eigenen Weg und eigene Lösungsmöglichkeiten finden.
- Wir helfen Ihnen, in schwierigen Zeiten den Überblick zu behalten.
Wir beraten:
- bei der Sicherung des Existenzminimums
- bei der Erarbeitung eines Haushaltsplanes
- bei der Erstellung eines Entschuldungsplanes
und informieren über
- gesetzliche Ansprüche und Sozialleistungen.
- Zwangsvollstreckung und Pfändungsschutz
- Pfändungsschutzkonto (P-Konto)
- das Verbraucherinsolvenzverfahren
Wir unterstützen:
- bei der Verhandlung mit Gläubigern
- im Umgang mit Ämtern und Behörden
- bei Kontaktaufbau zu anderen sozialen Diensten
- in besonders belastenden Lebenssituationen
Unsere Beratungsstelle ist als geeignete Stelle zur Durchführung von Verbraucherinsolvenzverfahren staatlich anerkannt. Wir haben die Möglichkeit Personen bei einem Verbraucherinsolvenzverfahren zu beraten und zu begleiten.
Wir können aber nicht:
- bei Geschäftsschulden von aktiven Selbstständigen nach außen für Sie tätig werden
- Kredite vergeben oder vermitteln
- die Verantwortung für Sie übernehmen
Weitere Informationen zu den Themen:
Wenn Sie eine P-Kontobescheinigung benötigen, weißen Sie uns bitte unbedingt bei der Kontaktaufnahme darauf hin.
Wichtige Informationen zum P-Konto und der Bescheinigung in deutscher und vieler weiterer Sprachen finden Sie hier.
https://www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter/
Wichtige Informationen zur Einkommenspfändung in deutscher und vieler weiterer Sprachen finden Sie hier.
https://www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter/
Die Lohnpfändungstabelle finden Sie hier.
https://www.justiz.nrw/BS/broschueren_hilfen/Pfaendung/pfaendungstabelle/index.php
Wichtige Informationen zum Recht auf ein Girokonto / Basiskonto in deutscher und vieler weiterer Sprachen finden Sie hier.
https://www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter/
Wichtige Informationen über das Verbraucherinsolvenz in deutscher und vieler weiterer Sprachen finden Sie hier.
https://www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter/
Einen Haushaltsplan in deutscher und vieler weiterer Sprachen finden Sie hier als pdf-Datei oder im Excel-Format.
https://www.schuldnerberatung-hessen.de/informationsblaetter/haushaltsplan/
Die Düsseldorfer Tabelle als Richtwert zur Unterhaltsberechnung finden Sie hier.
https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/
Musterbriefe
Seit dem 01.04.2010 gilt das neue Bundesdatenschutzgesetz. Es hat nun jeder Bundesbürger das Recht, einmal jährlich von allen Auskunfteien eine kostenfreie Auskunft über alle von ihm gespeicherten Daten zu erhalten. Wir haben diverse Musterbriefe für die wichtigsten Auskunfteien zum Download für Sie bereitgestellt.
Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit – Musterbrief
Bei einer drohenden oder schon eingetretenen Zahlungsunfähigkeit ist es sinnvoll den Gläubiger über seine Situation zu informieren.
Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einem Nachweis über die aktuelle Situation (Bescheid, Bestätigung o. ä.) wegzuschicken.
Ein Musterschreiben wie eine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Unverhältnismäßige Stromsperre abwenden – Musterbrief
Eine drohende Liefersperre können Sie verhindern, indem zahlen bzw. ein Stundungs- und Ratenzahlungsarrangement treffen oder ggf.· auf die „Unverhältnismäßigkeit“ der Liefersperre hinweisen und die Gründe dafür nachweisen und · Umstände darlegen, die erwarten lassen, dass Sie zeitnah den gesamten Rückstand ausgleichen können, wobei insbesondere auch die Übernahme der Energieschulden durch Dritte/Sozialleistungsträger in Frage kommt.
Es ist ratsam das Schreiben zusammen mit einer Stellungnahme einer Beratungsstelle zusammen wegzuschicken.
Ein Musterschreiben wie eine Zahlungsunfähigkeit mitgeteilt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Musterschreiben zur Rückforderung des zusätzlichen Entgeltes für ein Pfändungsschutzkonto
Die Kontoführungsgebühr für ein Pfändungsschutzkonto darf nicht über der Gebühr eines Gehaltskonto liegen (siehe Urteil des Bundesgerichtshofes).
Ein Musterschreiben wie Sie die Gebühren wieder zurück fordern, finden Sie hier.
Antrag auf Geltendmachung eines Bedarfs als Härtefall (SGBII) – Musterbrief
Das Bundesverfassungsgericht hat beanstandet, dass mit der Regelleistung praktisch alle Bedarfe , die sich aus unterschiedlichen Lebenslagen ergeben, pauschal abgegolten sein sollen. Daneben gibt es bisher schon die in § 21 SGB II geregelten Mehrbedarfe. Verfassungswidrig ist jedoch, dass der Gesetzgeber auch für atypische, unabweisbare Ausgaben eines besonderen Bedarfs zu wenige Ausnahmen vorsieht. Zusätzliche Leistungen sind dann anzuerkennen, wenn es sich um unabweisbare, laufende und nicht nur einmalige und besondere (atypische) Bedarfe handelt.
Beispiele
- Bildungsausgaben für Kinder
- Ausüben des Umgangsrechts mit Kindern (Fahrtkosten)
- Hilfebedürftige, mit einer privaten Krankenversicherung
- Nicht verschreibungspflichtige Arzneimittel für chronisch Kranke
- Kosten einer Haushaltshilfe für Rollstuhlfahre
Ein Musterschreiben wie ein Bedarf als Härtefall beantragt werden kann finden Sie hier als Word-Dokument.
Kontakt
Schuldner- und Insolvenzberatung
Persönliche Beratung und Kontakt für Bürger*innen aus dem Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen
Telefonische Sprechstunde:
Dienstag: 13:00 – 14:00 Uhr
Terminvereinbarung für einen Erstkontakt:
Die Terminvergabe für einen Erstkontakt erfolgt telefonisch
Montags bis Freitags von 08:30 bis 11:30 Uhr.
Wir führen keine Warteliste.
Zur Klärung dringender Fragen nutzen Sie bitte die telefonische Sprechstunde.
Schuldnerberatung in Weißenburg:
Maximilian Schmidt & Markus Willms
Schulhausstraße 4, 91781 Weißenburg
Telefon: 09141 8600 300
Fax: 09141 8600 309
E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-sf.de
Schuldnerberatung in Gunzenhausen:
Informationen, Anmeldung und Terminvergabe nur nach Vereinbarung über die Beratungsstelle Weißenburg.
Die Beratung findet an folgender Adresse statt:
Hindenburgplatz 3
91710 Gunzenhausen
Persönliche Beratung und Kontakt für Bürger*innen aus dem Landkreis Ansbach
Telefonische Sprechstunde:
Dienstag von 13:00 – 14:00 Uhr
Terminvereinbarung für einen Erstkontakt:
Die Terminvergabe für einen Erstkontakt erfolgt telefonisch über unser Sekretariat in Weißenburg
Montag bis Freitag von 08:30 – 11:30 Uhr.
Wir führen keine Warteliste.
Die Beratung erfolgt in der Regel im Rahmen eines Hausbesuches oder in einem Sprechzimmer des Diakonischen Werken in Rothenburg, Windsbach, Feuchtwangen oder Dinkelsbühl, bzw. in den Beratungszimmern der Gemeinden Wassertrüdingen oder Merkendorf.
Schuldnerberatung im Landkreis Ansbach:
Markus Willms
Nördlinger Str. 4, 91550 Dinkelsbühl
Telefon: 09141 8600 300
Fax: 09141 8600 309
E-Mail: schuldnerberatung@diakonie-sf.de