Pflege & betreutes Wohnen
Pflegeberatung
Anspruch auf Pflegeberatung
Jeder Versicherte, der Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt, hat gesetzlich Anspruch auf Pflegeberatung.
Inhalte der Beratung:
- Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
- Aufklärung über alle Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse
- Beratung über Hilfsmittelbedarf
- Aufklärung über Angebote und Leistungen, die die Pflegeperson entlasten und unterstützen können
Verpflichtender Beratungsbesuch nach § 37.3 des Sozialgesetzbuches
Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal pro Halbjahr sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen lassen. Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben den Anspruch, einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in ihrer Häuslichkeit durchzuführen.
Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Pflegeversicherung und deren Leistungen mit Rat und Tat zur Seite.
Ihre Ansprechpartner für
Pflegeberatung
Bereich Weißenburg
Frau Anja Hartmann
Telefon: 09141 64 64
E-Mail: anja.hartmann@diakonie-sf.de
Bereich Thalmässing und Langenaltheim
Frau Tabea Kachel
Telefon: 0160 92484029
E-Mail: tabea.kachel@diakonie-sf.de