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Pflege & betreutes Wohnen

Pflegeberatung

Anspruch auf Pflegeberatung

Jeder Versicherte, der Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nimmt, hat gesetzlich Anspruch auf Pflegeberatung.

Inhalte der Beratung:

  •  Ermittlung des individuellen Hilfebedarfs
  • Aufklärung über alle Ihnen zustehenden Leistungen der Pflegekasse
  • Beratung über Hilfsmittelbedarf
  • Aufklärung über Angebote und Leistungen, die die Pflegeperson entlasten und unterstützen können

Verpflichtender Beratungsbesuch nach § 37.3 des Sozialgesetzbuches

Pflegebedürftige, die ausschließlich Pflegegeld beziehen, müssen in den Pflegegraden 2 und 3 einmal pro Halbjahr sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich eine Beratung in der eigenen Häuslichkeit durchführen lassen. Auch Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 haben den Anspruch, einmal pro Halbjahr einen Beratungsbesuch in ihrer Häuslichkeit durchzuführen.

Gerne stehen wir Ihnen bei allen Fragen zur Pflegeversicherung und deren Leistungen mit Rat und Tat zur Seite.

Ihre Ansprechpartner für

Pflegeberatung

Bereich Weißenburg

Bereich Thalmässing und Langenaltheim

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